Viele Punkte sind im Detail noch offen, aber folgende allgemeine Rahmenbedingungen für die abschließenden Prüfungen sind geplant.
- Ab Dienstag, 5. Mai 2020 wird in den Abschlussklassen der Ergänzungsunterricht (neuer Begriff) für insgesamt 3 Wochen stattfinden.
- Ergänzungsunterricht ist verpflichtend für SchülerInnen in den Gegenständen, in denen sie schriftliche Klausuren schreiben.
- Ansonsten ist die Teilnahme am Ergänzungsunterricht nur auf Anmeldung der SchülerInnen zulässig, wenn der Gegenstand als Gegenstand der abschließenden Prüfungen gewählt wurde oder zur Leistungsfeststellung (notwendig oder Wunschprüfung der SchülerInnen)
- Die fehlenden Schularbeiten in jenen Prüfungsgebieten, die Bestandteil der abschließenden Prüfungen sind, können in maximal 3 Gegenständen noch durchgeführt werden. Die unterrichtenden LehrerInnen brauchen für die Leistungsfeststellung die Schularbeiten nicht, daher finden keine Schularbeiten statt.
- Abschließende Arbeiten: Präsentationen entfallen außer es ist die Abschließende Arbeit mit Nicht genügend zu beurteilen.
- 3HFS: Praktische Klausuren entfallen
- Die Klassenkonferenzen und die Beurteilungskonferenz für die Abschließenden Arbeiten sowie DA finden am 20.5.2020 statt.
- Die schriftlichen Klausurprüfungen der Reife- und Diplomprüfung werden wie folgt stattfinden:
- Montag, 25. Mai 2020: ABWRW
- Dienstag, 26. Mai 2020: Deutsch
- Mittwoch, 27. Mai 2020: Englisch
- Donnerstag, 28. Mai 2020: Angewandte Mathematik
- Freitag, 29. Mai 2020: Französisch
- Mittwoch, 3. Juni 2020: Spanisch oder Italienisch
- Die schriftlichen Klausurarbeiten in der 3. Klasse HFS werden stattfinden:
- Donnerstag, 28. Mai 2020: RW
- Freitag, 29. Mai 2020: Deutsch
- Donnerstag, 28. Mai 2020: RW
- Zwischenkonferenz Klausurarbeiten: 8.Juni 2020
- Allfällige Kompensationsprüfungen (im Falle eines Nicht Genügend bei schriftlichen Klausurprüfungen) finden an folgenden Terminen statt:
- ABWRW: Montag, 22. Juni 2020
- Standardisierte Prüfungen: Dienstag, 23. Juni 2020 und Mittwoch, 24. Juni 2020
- Anmeldung für Kompensationsprüfungen bis 10.6.20
- Es sind nur drei schriftliche Klausurprüfungen im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung abzulegen. Wenn im Dezember 2019 bei der Anmeldung zur Reife- und Diplomprüfung vier schriftliche Klausurprüfungen gewählt wurden, kann ein Prüfungsgebiet, das laut Prüfungsordnung für den jeweiligen Schultyp nicht verpflichtend schriftlich zu absolvieren ist, abgewählt werden. Wurden bei der Anmeldung nur drei schriftliche Prüfungsgebiete gewählt, ändert sich laut dem vorliegenden Fahrplan des Bildungsministeriums nichts.
- Deutsch ist laut Prüfungsordnung HLT verpflichtend schriftlich zu absolvieren und kann daher nicht abgewählt werden.
- Abgewählt werden kann bei den schriftlichen Klausuren die gewählte Sprache (Englisch bzw. Spanisch/Französisch/Italienisch), ABWRW oder Angewandte Mathematik.
- Für Angewandte Mathematik soll ab 15. April 2020 unter www.matura.gv.at ein weiteres Übungspaket als Download zur Verfügung stehen.
- Für die 3 HFS gibt es keine Auswahlmöglichkeit (wie bisher).
- Die mündlichen Teilprüfungen entfallen. Auf Antrag sind mündliche Prüfungen möglich.
- Termine der mündlichen Prüfungen werden je nach Bedarf festgelegt und haben im Zeitraum zwischen 29.5.20 und 29.6.20 stattzufinden.
- In die Leistungsbeurteilung der Prüfungsgebiete sind die Beurteilungen des Schuljahres im betreffenden Gegenstand/in den betreffenden Gegenständen gleichwertig zu berücksichtigen. Ergibt sich keine eindeutige Beurteilung, ist den Leistungen im Rahmen der abschließenden Prüfungen das größere Gewicht zuzumessen.
Detailfragen zu den abschließenden Prüfungen sind noch offen und müssen vom Bildungsministerium geklärt werden, aber die Rahmenbedingungen sind nun festgelegt und der Zeitplan steht.
Stand: 24.4.2020