Höhere Lehranstalt für Tourismus, 1.-4. Klassen,
Präsenzunterricht von 3. bis 26. Juni 2020 – Wichtige Informationen
Wir freuen uns, dass es nun möglich ist, dass unsere Schülerinnen und Schüler vor Ende des Unterrichtsjahres noch für einige wenige Tage in der Schule sein können, um das Unterrichtsjahr abzuschließen.
Es gelten aber dafür besondere Maßnahmen:
- Prinzip der Verdünnung:
Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sind die Klassen grundsätzlich in zwei gleich große Gruppen zu teilen.
Damit alle SchülerInnen ungefähr die gleiche Anzahl an Schultagen haben und auch alle Gegenstände abgedeckt sind, haben wir uns für ein Schichtmodell entschieden, das einen tageweisen Wechsel vorsieht. Auch mit dem Internat ist dieses Schichtmodell abgeklärt.
Team A | Team B |
Mi 3.6. | Do 4.6. |
Fr 5.6. | Di 9.6. |
Mo 8.6. | Fr. 12.6. |
Mi 10.6. | Mo 15.6. |
Di 16.6. | Mi 17.6. |
Do 18.6. | Fr 19.6. |
Mo 22.6. | Di 23.6. |
Mi 24.6. | Do 25.6. (Zeugnis) |
Fr 26.6.(Zeugnis) |
Welche/r Schüler/in sich in welchem Team befindet, wird in einem Mail an alle SchülerInnen auf deren Baletour-Mailadresse versandt und zusätzlich erhält jeder Klassenvorstand diese Information.
- Stundenplan:
Grundsätzlich bleibt der geltende Stundenplan erhalten.
- Fachpraktischer Unterricht wird unter Einhaltung der Hygienevorgaben abgehalten.
- Bewegung und Sport entfällt
- Freigegenstände und unverbindliche Übungen entfallen
- Im Bedarfsfall können Stundenplananpassungen vorgenommen werden – aktuelle Informationen sind auf Webuntis zu finden!
- Hygienemaßnahmen:
Beim Betreten der Schule:
Keine Ansammlung von Menschen, bei gleichzeitigem Eintreffen in der Schule: Abstand halten ( Bodenmarkierungen bei Haupteingang )
Verpflichtendes Tragen von Mund-Nasen-Schutz, SchülerInnen: müssen selbst Schutz mitbringen!
Nach dem Betreten der Schule :
Hausschuhpflicht für die SchülerInnen ist bis auf weiteres ausgesetzt.
Hände desinfizieren (Desinfektionsmittel stehen beim Haupteingang)
In den Klassen darf der Schutz abgenommen werden
Abstand halten: mindestens ein Meter
Händewaschen mehrmals täglich, auf Atemhygiene achten ( Husten in Ellbogen …)
Lüften nach jeder Unterrichtseinheit ( mindestens 5 Minuten )
- Leistungsfeststellung und -beurteilung:
- Die kurze Zeit nach der Wiederaufnahme des Schulbetriebs dient der gezielten Vorbereitung auf die nächsthöhere Schulstufe und der Absicherung des erreichten Leistungsstandes.
- Schularbeiten finden keine mehr statt.
- Punktuelle Leistungsfeststellungen (Tests) nur in Ausnahmefällen
- Mündliche „Wunschprüfungen“ zur Verbesserung des Leistungsstandes sind noch möglich. Termine können ab sofort für die Zeit des Präsenzunterrichts vereinbart werden.
- Grundsatz, dass zuletzt erbrachten Leistungen das größere Gewicht zuzumessen ist, ist außer Kraft gesetzt.
- Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe:
- Bei einem Nicht genügend darf man jedenfalls aufsteigen.
- Bei mehreren Nicht genügend entscheidet die Klassenkonferenz.
- Pflichtpraktikum:
Für Schülerinnen und Schüler entfällt das Pflichtpraktikum, wenn
- ein bereits vereinbartes Praktikum nicht absolviert werden kann, weil eine Absage des betreffenden Unternehmens vorliegt (z.B. wegen Betriebsschließung im Tourismus)
- Betriebsstätten oder Dienstleistungsbetriebe zum Zeitpunkt des Praktikumsantritts aufgrund der Regelungen der Gesundheitsbehörde nicht betreten werden dürfen
- die Einhaltung der vom Gesundheitsministerium festgelegten Hygienebestimmungen zum Zeitpunkt des Praktikumsantritts nicht gewährleistet werden kann
- mehrfache Bewerbungen um einen Praktikumsplatz erfolglos geblieben sind und somit auf Grund der Corona-Krise kein Praktikumsplatz zur Verfügung steht.
Nur wenn nachweislich keine Praktikumsplätze zur Verfügung stehen und eine Zurücklegung während der schulfreien Zeit des folgenden Schuljahres nicht möglich ist, kann das Praktikum entfallen.
Ein gänzlicher Entfall des Pflichtpraktikums hat keine negativen Auswirkungen auf die Zulassung zu den abschließenden Prüfungen.
Die Absolvierung eines verkürzten Pflichtpraktikums – im Ausmaß von mindestens der Hälfte der vorgesehenen Dauer – oder in einer breiter definierten Facheinschlägigkeit ist ebenfalls möglich.
- Risikoschüler/innen:
Die Schulleitung kann für Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören bzw. für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im selben Haushalt leben, ortsungebundenen Unterricht anordnen. Hierfür sind die Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer behördlichen Anordnung über die Quarantäne erforderlich. Die Leistungsfeststellungen können in diesem Fall mittels elektronischer Kommunikation erfolgen.