Hotelfachschule – 1. und 2. Klasse
Präsenzunterricht von 18. Mai bis 29. Mai 2020 Wichtige Informationen
Wir freuen uns, dass es nun möglich ist, dass die Schülerinnen und Schüler vor Ende des Unterrichtsjahres noch für einige wenige Tage in der Schule sein können, um das Unterrichtsjahr abzuschließen.
Es gelten aber dafür besondere Maßnahmen:
- Prinzip der Verdünnung:
Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sind die Klassen grundsätzlich in zwei gleich große Gruppen zu teilen.
Die Art und Weise der Umsetzung der Teilung an unserer Schule muss noch festgelegt werden – wir werden darüber in den nächsten Tagen informieren.
- Stundenplan:
Grundsätzlich bleibt der geltende Stundenplan erhalten.
- Fachpraktischer Unterricht wird unter Einhaltung der Hygienevorgaben abgehalten.
- Bewegung und Sport entfällt
- Freigegenstände und unverbindliche Übungen entfallen
- Im Bedarfsfall können Stundenplananpassungen vorgenommen werden – aktuelle Informationen sind auf Webuntis zu finden!
- Leistungsfeststellung und -beurteilung:
- Die kurze Zeit nach der Wiederaufnahme des Schulbetriebs dient der gezielten Vorbereitung auf die nächsthöhere Schulstufe und der Absicherung des erreichten Leistungsstandes.
- Schularbeiten finden keine mehr statt.
- Punktuelle Leistungsfeststellungen nur in Ausnahmefällen
- Mündliche „Wunschprüfungen“ zur Verbesserung des Leistungsstandes sind noch möglich. Termine können ab sofort für die Zeit des Präsenzunterrichts vereinbart werden.
- Grundsatz, dass zuletzt erbrachten Leistungen das größere Gewicht zuzumessen ist, ist außer Kraft gesetzt.
- Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe:
- Bei einem Nicht genügend darf man jedenfalls aufsteigen.
- Bei mehreren Nicht genügend entscheidet die Klassenkonferenz.
- Pflichtpraktikum:
Für Schülerinnen und Schüler entfällt das Pflichtpraktikum, wenn
- ein bereits vereinbartes Praktikum nicht absolviert werden kann, weil eine Absage des betreffenden Unternehmens vorliegt (z.B. wegen Betriebsschließung im Tourismus)
- Betriebsstätten oder Dienstleistungsbetriebe zum Zeitpunkt des Praktikumsantritts aufgrund der Regelungen der Gesundheitsbehörde nicht betreten werden dürfen
- die Einhaltung der vom Gesundheitsministerium festgelegten Hygienebestimmungen zum Zeitpunkt des Praktikumsantritts nicht gewährleistet werden kann
- mehrfache Bewerbungen um einen Praktikumsplatz erfolglos geblieben sind und somit auf Grund der Corona-Krise kein Praktikumsplatz zur Verfügung steht.
Nur wenn nachweislich keine Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, kann das Praktikum entfallen.
Ein gänzlicher Entfall des Pflichtpraktikums hat keine negativen Auswirkungen auf die Zulassung zu den abschließenden Prüfungen.
Die Absolvierung eines verkürzten Pflichtpraktikums – im Ausmaß von mindestens der Hälfte der vorgesehenen Dauer – oder in einer breiter definierten Facheinschlägigkeit ist ebenfalls möglich.
- Risikoschüler/innen:
Die Schulleitung kann für Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören bzw. für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im selben Haushalt leben, ortsungebundenen Unterricht anordnen. Hierfür sind die Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer behördlichen Anordnung über die Quarantäne erforderlich. Die Leistungsfeststellungen können in diesem Fall mittels elektronischer Kommunikation erfolgen.